ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN AGB

1 Behördliche Genehmigung
Pieper Personalservice GmbH besitzt die Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung, zuletzt ausgestellt durch die Regionaldirektion NRW der Bundesagentur für Arbeit am 28.06.2011.

2 Rechtsstellung der Pieper Personalservice- Mitarbeiter
Durch den Abschluss eines Arbeitnehmerüberlassungsvertrages wird kein Vertragsverhältnis zwischen Pieper Personalservice- Mitarbeiter und Kunde begründet. Während des Einsatzes unterliegen Pieper Personalservice- Mitarbeiter den Arbeitsanweisungen des Kunden und arbeiten unter seiner Aufsicht und Anleitung. Sie sind zur Geheimhaltung verpflichtet. Das gilt für alle vertraulichen oder geheimhaltungsbedürftigen Geschäftsangelegenheiten, von denen sie im Rahmen ihrer Tätigkeit erfahren. Änderungen von Einsatzdauer, Arbeitszeit und Arbeitstätigkeiten können nur zwischen Pieper Personalservice und dem Kunden vereinbart werden.

3 Auswahl der Pieper Personalservice- Mitarbeiter
Soweit erforderlich, ist es uns überlassen, während des Vertrages unsere Mitarbeiter auszutauschen, sofern hierdurch nicht berechtigte Interessen des Entleihers verletzt werden.

4 Einsatz der Pieper Personalservice- Mitarbeiter
Der Kunde setzt Pieper Personalservice- Mitarbeiter ausschließlich an dem Ort und für die Tätigkeiten ein, die im Arbeitnehmerüberlassungsvertrag vereinbart wurden. Er lässt die Pieper Personalservice- Mitarbeiter nur die entsprechenden Arbeitsmittel beziehungsweise Maschinen verwenden oder bedienen. Außerdem setzt der Kunde Pieper Personalservice- Mitarbeiter nicht für die Beförderung von Geld oder zum Geldinkasso ein und stellt Pieper Personalservice insoweit von allen Ansprüchen frei. Der Kunde zahlt Pieper Personalservice- Mitarbeitern keine Geldbeträge aus, auch keine Löhne oder Reisekostenvorschüsse.

5 Allgemeine Pflichten von Pieper Personalservice
Pieper Personalservice verpflichtet sich, allen Arbeitgeberpflichten nachzukommen, das heißt insbesondere, sämtliche arbeits-, sozial- und lohnsteuerrechtlichen Bestimmungen einzuhalten, sowie den entsprechenden Zahlungen sach- und fristgerecht zu leisten.

6 Allgemeine Pflichten des Kunden
Der Kunde hält beim Einsatz von Pieper Personalservice- Mitarbeitern die für seinen Betrieb geltenden gesetzlichen Vorschriften des Arbeitsschutzrechts (insbesondere Arbeitszeit und Arbeitssicherheit) ein. Hierzu ermittelt und dokumentiert er die mit der Arbeit verbundenen Gefährdungen sowie eventuell daraus resultierende Arbeitsschutzmaßnahmen. Der Kunde macht die Pieper Personalservice- Mitarbeiter vor Beginn der Arbeit mit den einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften des jeweiligen Arbeitsplatzes vertraut und stellt die erforderliche Sicherheitsausrüstung zur Verfügung. Der Kunde gestattet Pieper Personalservice nach vorheriger Absprache den Zutritt zum Tätigkeitsort der Pieper Personalservice- Mitarbeiter, um sich von der Einhaltung der arbeitssicherheits- technischen Maßnahmen zu überzeugen. Bei einem Arbeitsunfall von Pieper Personalservice- Mitarbeitern ist Pieper Personalservice unverzüglich zu benachrichtigen, damit die Unfallmeldung nach § 193 SGB Vll vorgenommen werden kann. Für eine eventuell notwendige behördliche Zulassung von Mehr- und Sonntagsarbeit wird der Kunde Sorge tragen. Darüber hinaus gibt der Kunde Pieper Personalservice die außergewöhnlichen Gründe für die Mehrarbeit unverzüglich bekannt.

7 Mitarbeitervergütung und Sozialleistungen
Für Pieper Personalservice- Mitarbeiter finden die zwischen iGZe.V. und den unterzeichnenden Mitgliedsgewerkschaften des DGB geschlossenen Branchentarifverträge, sowie diverse Betriebsvereinbarungen Anwendung. Darin sind die Einkommensstrukturen und Sozialleistungen der Pieper Personalservice- Mitarbeiter abgesichert.

8 Abrechnung
Der Kunde verpflichtet sich, wöchentlich von einem bevollmächtigten Vertreter die geleisteten Arbeitsstunden auf dem Formular „Stundennachweis“ prüfen und durch Unterschrift und Firmenstempel bestätigen zu lassen. Können Stundennachweise am Einsatzort keinem Bevollmächtigten des Kunden zur Unterschrift vorgelegt werden, so sind die Pieper Personalservice- Mitarbeiter stattdessen zur Bestätigung berechtigt. Die Abrechnung erfolgt auf Grund der vorgelegten Stundennachweise. Maßgebend für die Berechnung ist der im Arbeitnehmerüberlassungsvertrag vereinbarte Stundentarif zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Bei nicht fristgerechter Zahlung gerät der Kunde auch ohne Mahnung in Verzug und schuldet einen Verzugszins in Höhe von 3% über dem jeweiligen Diskontzinssatz der Europäischen Zentralbank (Basiszins), mindestens jedoch 5%. Maßgeblich ist der Zahlungseingang bei Pieper Personalservice. Für Einsätze außerhalb der Gemeindegrenzen werden die anfallenden Fahrkosten berechnet. In diesen Fällen kann eine Auslösung innerhalb der gesetzlichen beziehungsweise vertraglichen Bestimmungen vereinbart werden. Die regelmäßige Arbeitszeit der Pieper Personalservice- Mitarbeiter beim Kunden entspricht der im Arbeitnehmerüberlassungsvertrag vereinbarten wöchentlichen Arbeitszeit von mindestens 35 Stunden.
Arbeitsstunden, die über die vereinbarte Arbeitszeit hinausgehen, sowie Schicht-, Nacht-, Sonn- und Feiertagsstunden etc. werden mit Zuschlägen berechnet, deren Höhe gesondert vereinbart werden.

9 Ausfall von Pieper Personalservice Mitarbeitern/Höhere Gewalt
Treten außergewöhnliche Umstände ein, die bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar waren, wie z.B. Krankheiten, innere Unruhen, Katastrophen, Epidemien, hoheitliche Anordnungen, Streik oder ähnliches, durch die eine ordnungsgemäße Vertragsdurchführung seitens Pieper Personalservice erschwert oder gefährdet wird, behält sich Pieper Personalservice vor, Absagen oder Änderungen vorzunehmen. In diesen Fällen liegt die Gefahrtragung beim Kunden. Schadensersatzansprüche des Kunden sind in diesen Fällen ausgeschlossen.

10 Haftung
Der Verleiher steht nur für die ordnungsgemäße Auswahl der von ihm überlassenen Mitarbeiter ein. Er haftet nicht für einen bestimmten Erfolg der Tätigkeit der Arbeitnehmer und nicht für Schäden, die diese am Arbeitsgerät oder an der ihnen übertragenen Arbeit verursachen. Er haftet auch nicht für irgendwelche Schäden, die durch die Arbeitnehmer lediglich bei Gelegenheit ihrer Tätigkeit verursacht werden. Unsere Haftung ist gänzlich ausgeschlossen, wenn dem Mitarbeiter die Obhut für Geld, Wertpapiere oder sonstige Wertsachen übertragen wird.

11 Gerichtsstand und Erfüllungsort
Erfüllungsort ist der Sitz der zuständigen Niederlassung von Pieper Personalservice. Als Gerichtsstand wird Iserlohn vereinbart.

12 Anpassungsklausel
Pieper Personalservice behält sich bei Veränderungen der gesetzlichen oder tariflichen Bestimmungen vor, die vereinbarten Vertragsbedingungen an die geänderte Lage anzupassen. Pieper Personalservice behält sich eine Erhöhung der Stundentarife vor, wenn nach Vertragsabschluss tariflich bedingte Entgelterhöhung eintreten, wenn Pieper Personalservice- Mitarbeiter gegen andere mit höherer Qualifikation ausgetauscht werden und wenn Umstände, die Pieper Personalservice nicht vertreten hat, eine Kostensteigerung verursachen.

13 Sonstiges
Eine Aufrechnung oder Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist nur insoweit möglich, als es sich um unbestrittene oder gerichtlich anerkannte Ansprüche handelt. Die Unwirksamkeit eines Teils dieser Bedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Beide Vertragsparteien sind verpflichtet, statt der unwirksamen Bestimmung eine solche zu vereinbaren, die in wirtschaftlicher und rechtlicher Sicht dem ursprünglich Gewollten möglichst nahe kommt. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch Pieper Personalservice. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des deutschen Internationalen Privatrechts.